Das Gebiet des Verwaltungsrechts beinhaltet die vielfältigen Rechtsbeziehungen zwischen dem Bürger, den Unternehmen und dem Staat.
Es greift in die unterschiedlichsten Lebensbereiche ein. Unser Leistungsspektrum erstreckt sich vom öffentlichen Bau- und Umweltrecht über das Wirtschaftsverwaltungsrecht und das Recht des öffentlichen Dienstes bis hin zum Recht der erneuerbaren Energien und dem Beitragsrecht. Auch Fragestellungen aus dem Querschnittsgebiet des Landwirtschaftsrechts werden von uns schwerpunktmäßig bearbeitet.
Als mittelständisch ausgerichtete Kanzlei betreuen wir Fachbehörden, Gemeinden, Unternehmen und Privatpersonen beispielsweise in folgenden Bereichen:
- Beratung bei Planungs- und Infrastrukturvorhaben
- Ausarbeitung städtebaulicher Verträge zwischen Vorhabenträgern und der öffentlichen Hand
- rechtliche Begleitung in Antragsverfahren
- Vertretung in behördlichen Widerspruchsverfahren
- Vertretung in Normenkontrollverfahren
- Durchsetzung von Entschädigungsansprüchen gegen den Staat